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   BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62   

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https://dejure.org/1962,564
BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62 (https://dejure.org/1962,564)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1962 - 1 StR 136/62 (https://dejure.org/1962,564)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1962 - 1 StR 136/62 (https://dejure.org/1962,564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeitsregelung über das Anbieten von Mitteln zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten in Warenautomaten - Strafbarkeitsregelungen der Gewerbeordnung nach Einführung des Ladenschlussgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 309
  • NJW 1962, 1732
  • MDR 1962, 915
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60

    Anbringen eines Warenautomatens an einer Hauswand - Mangelhaftigkeit eines

    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Da es mit dieser Rechtsansicht in Gegensatz zu den Entscheidungen BGHSt 13, 16, BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343 (= NJW 1962, 162 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 195/61] Nr. 12), möglicherweise auch zu dem Beschluß BGH NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61] Nr. 15 zu treten meint, hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Immerhin kann den Entscheidungen BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343, die den durch § 41 a GewO geschaffenen Rechtszustand - wenn such unter anderem Gesichtspunkt - eigens behandeln, eine dem Vorlegungsbeschluß entgegengesetzte Rechtsauffassung entnommen werden (§ 2 Abs. 2 S. 2 StGB).

    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschluß BGHSt 15, 361 so verstanden (NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61] Nr. 15).

    Diese Rechtsauffassung hat der Senat schon in dem Beschluß BGHSt 15, 361, 368 ausgesprochen.

    +) BJM 7520 - 12 - 32854/60 vom 17. September 1960, mitgeteilt MBl NW 1960, 2979; Dünnebier JR 1961, 387; Fuhr GewO § 41 a, 3; Kohlhaas bei Erbs, GewO § 41 a, 1; Rother, GewArch 1960, 247.

  • BGH, 17.03.1959 - 1 StR 562/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Da es mit dieser Rechtsansicht in Gegensatz zu den Entscheidungen BGHSt 13, 16, BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343 (= NJW 1962, 162 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 195/61] Nr. 12), möglicherweise auch zu dem Beschluß BGH NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61] Nr. 15 zu treten meint, hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Die betreffenden Fälle liegen zeitlich vor dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung; das Urteil BGHSt 13, 16 war schon vor Erlaß des Gesetzes ergangen.

    Schon vorher, durch Urteil vom 17. März 1959, hatte der Bundesgerichtshof solchen Schutzmittelvertrieb für anstandswidrig und schlechthin nach § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB strafbar erklärt (BGHSt 13, 16).

    Allerdings, hatte das Urteil BGHSt 13, 16 in der Rechtsprechung zur Strafbarkeit des Automatenvertriebs von Schutzmitteln nach § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB keinen entscheidenden Wandel gebracht.

    Sie sieht es nicht mit diesem für schlechthin strafbar an, sondern läßt die jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheiden (BVerwG 10, 164 gegen BGHSt 13, 16 und die ferneren eingangs angeführten Beschlüsse des BGH).

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 195/61
    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Da es mit dieser Rechtsansicht in Gegensatz zu den Entscheidungen BGHSt 13, 16, BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343 (= NJW 1962, 162 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 195/61] Nr. 12), möglicherweise auch zu dem Beschluß BGH NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61] Nr. 15 zu treten meint, hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Immerhin kann den Entscheidungen BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343, die den durch § 41 a GewO geschaffenen Rechtszustand - wenn such unter anderem Gesichtspunkt - eigens behandeln, eine dem Vorlegungsbeschluß entgegengesetzte Rechtsauffassung entnommen werden (§ 2 Abs. 2 S. 2 StGB).

    Daher pflichtet der Senat dem Bayerischen Obersten Landesgericht auch darin bei, daß ein nach § 41 a GewO tatbestandliches Feilbieten von Gummischutzmitteln, sei es offen oder verhüllt, zugleich ansteckungsverhütende Gegenstände im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB öffentlich ankündigt (so schon BGHSt 16, 343, 350 f).

  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten -

    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Es war vielmehr - außer der gegenteiligen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1960 (BVerwG 10, 164), die damals noch nicht vorlag - auch sonst auf Widerspruch gestoßen.

    Sie sieht es nicht mit diesem für schlechthin strafbar an, sondern läßt die jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheiden (BVerwG 10, 164 gegen BGHSt 13, 16 und die ferneren eingangs angeführten Beschlüsse des BGH).

  • BGH, 16.01.1962 - 5 StR 496/61
    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Da es mit dieser Rechtsansicht in Gegensatz zu den Entscheidungen BGHSt 13, 16, BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343 (= NJW 1962, 162 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 195/61] Nr. 12), möglicherweise auch zu dem Beschluß BGH NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61] Nr. 15 zu treten meint, hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschluß BGHSt 15, 361 so verstanden (NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61] Nr. 15).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Der schwerwiegende Eingriff staatlicher Strafgewalt darf nur dann zulässig sein, wenn das Gesetz die Strafbarkeit klar und zweifelsfrei bestimmt (Art. 103 Abs. 2 GG; BVerfGE 8, 274, 302).
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Diese Formel, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Frage seiner Zuständigkeit zu der Prüfung entwickelt hat, ob vorgrundgesetzliches Recht mit der Verfassung übereinstimmt, ist nur auf - wenigstens förmlich noch - gültiges Recht anwendbar (vgl. BVerfGE 11, 255, 259 [BVerfG 05.07.1960 - 1 BvR 232/58] und die dort weiter angeführten Entscheidungen).
  • RG, 27.02.1912 - II 1141/11

    Sind Verhütungsmittel stets Mittel der Unzucht?

    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Sie müßte folgerecht auch das Feilbieten empfängnisverhütender Mittel in Aussenautomaten von der Strafbarkeit - nach § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB (RGSt 46, 6, 8; RG LZ 1931, 1202 Nr. 1) - ausnehmen.
  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Das genügt, um die Vorlegungspflicht zu begründen (BGHSt 11, 31; vgl. auch BGHSt 16, 7, 9 f).
  • BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57

    Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG

    Auszug aus BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62
    Nunmehr sind die Straftatbestände des früheren § 41 a i.V. mit § 146 a Abs. 1 GewO, soweit sie nicht als grundgesetzwidrig und demgemäß als nichtig anzusehen sind (BVerfG NJW. 1962, 579 Nr. 1), im Ladenschlußgesetz aufgegangen, hier aber nicht mehr mit strafrechtlichem Unwert behaftet, sondern als Ordnungswidrigkeiten gegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 17 Abs. 5 gemäß § 25 LadenschlußG mit Geldbuße bedroht.
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 395/57
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 534/61
  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 103/69

    Anbieten von Präservativen in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen

    Das Feilbieten von Präservativen in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen (Außenautomaten) verletzt nicht schlechthin Sitte und Anstand im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB (im Gegensatz zu BGHSt 13, 16; 15, 361 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 524/60]; 16, 340 [BGH 01.12.1961 - 3 StR 38/61]; 17, 309 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 213/62]; BGH NJV 1962, 544).

    Der bloße Verstoß gegen § 41 a GewO in seiner heute geltenden Fassung sei aus den in BGHSt 17, 309 dargelegten Gründen nicht strafbar.

    Es sieht sich hieran durch die Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gehindert, die in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten haben, daß das Feilbieten von Präservativen in Außenautomaten schlechthin Anstand und Sitte verletze (vgl. BGHSt 13, 16; 15, 361 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 524/60]; 16, 340 [BGH 01.12.1961 - 3 StR 38/61]; 17, 309 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 213/62]; BGH NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61]; BGH 5 StR 216/61 vom 5. Mai 1961; anderer Meinung Bundesverwaltungsgericht NJW 1960, 1407).

  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 303/78

    Aufstellen eines Tisches auf öffentlicher Straße zur politischen Werbung -

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat diesen entscheidungserheblichen Grundgedanken der Saarbrücker Entscheidung dahin verstanden (BVerwG NJW 1978, 1933, 1934), "daß die Annahme einer Sondernutzung nur dann geboten sei, wenn dadurch im konkreten Einzelfall der Straßenverkehr behindert werde" (vgl. dazu BGHSt 17, 194, 197; 17, 309, 310; 18, 393, 394; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl, § 121 GVG, Rdn. 75).
  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 5.65

    Rechtmäßigkeit der Untersagung eines Verkaufs von Kondomen aus Straßenautomaten -

    Wird in einem Warenautomaten - insbesondere dem Automaten einer Drogerie oder eines Friseurgeschäftes - ein Schacht verdeckt, so kann darin, zumal wenn der Automat andere Waren offen zeigt oder wenigstens bezeichnet, ein deutlicher Hinweis darauf gesehen werden, daß dieser Schacht Schutzmittel enthält (ebenso BGHSt 17, 309 [311]).
  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 84.62

    Verbot des Verkaufs von Schutzmitteln zur Empfängnisverhütung aus verspiegelten

    Wird in einem Warenautomaten - insbesondere dem Automaten einer Drogerie oder eines Friseurgeschäftes - ein Schacht verdeckt, so kann darin, zumal wenn der Automat andere Waren offen zeigt oder wenigstens bezeichnet, ein deutlicher Hinweis darauf gesehen werden, daß dieser Schacht Schutzmittel enthält (ebenso BGHSt 17, 309 [311]).
  • BGH, 09.09.1969 - 1 StR 341/69

    Vorliegen eines Raubes auf einem "öffentlichen Platz"

    Entscheidend ist, ob sie von dem Berechtigten - hier augenscheinlich dem Eigentümer des Gasthofs - tatsächlich dem öffentlichen Verkehr und nicht etwa bloß einkehrenden Gästen oder sonst Interessierten zur Benutzung freigegeben worden sind (BGHSt 17, 309, 311) [BGH 05.07.1962 - 1 StR 136/62].
  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 52.62

    Untersagung des Feilbietens von Schutzmitteln in einem Warenautomaten -

    Wird in einem Warenautomaten - insbesondere dem Automaten einer Drogerie oder eines Friseurgeschäftes - ein Schacht verdeckt, so kann darin, zumal wenn der Automat andere Waren offen zeigt oder wenigstens bezeichnet, ein deutlicher Hinweis darauf gesehen werden, daß dieser Schacht Schutzmittel enthält (ebenso BGHSt 17, 309 [311]).
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